Exit-Besteuerung – raus mit dem Vermögen aus der Stiftung

Wien (pts013/28.02.2018/09:10) – Sie sind in der „glücklichen“ Lage, eine Privatstiftung zu „besitzen“. Die Stiftung hat niemals Eigentümer oder Mitglieder, sie besitzt sich selbst. Wenn Sie Stifter sind, dann sind Sie somit eigentlich nur noch Zuschauer, was die Entwicklung des Vermögens „ihrer“ Privatstiftung betrifft. Dann erleiden Sie jetzt vielleicht gerade die „unglücklichen“ Jahre, denn eine Privatstiftung verursacht enorme Kosten und die Auflösung aus dieser Mausefalle kann zu erheblichen Steuernachzahlungen führen. Ja und Nein, meint Steuerberater Erich Wolf. Und weiter: „Es kommt immer auf das Vermögen an, das in der Stiftung parkt. Bei Immobilienvermögen gibt es jetzt ein Zeitfenster der Bundesregierung, möglichst günstig aus der Stiftung herauszukommen.“ Der Wiener Steuerberater Erich Wolf http://www.steuerwolf.at zeigt, wie man aus der Stiftungsfalle dennoch flüchten kann.

Viele Berater verdienen zu Lasten der Stiftung

Eine Privatstiftung kostet viel Geld. Sie brauchen einen unabhängigen, mindestens 3-köpfigen Stiftungsvorstand. Dieser muss mindestens vier Mal im Jahr zusammentreten. Zumeist sind das honorige und gut bezahlte Rechtsanwälte, Steuerberater oder Notare. So eine Sitzung kostet dann gut und leicht 3.000 Euro. Dazu kommen noch die Kosten eines Stiftungsprüfers, dieser muss beeideter Wirtschaftsprüfer sein. Die laufenden Verwaltungskosten pro Jahr können daher gut und leicht 15.000 Euro und mehr ausmachen. Und dass ohne Extras.

Sie haben genug von diesen Kosten und wollen die Privatstiftung auflösen! Ihre gutbezahlten Berater sagen Njet – immerhin verdienen sie ja auch nicht schlecht an der Verwaltung des Stiftungsvermögens. Die meisten Stifter bekommen somit keine Antwort, wie eine Privatstiftung aufgelöst werden kann. Erich Wolf sagt Ihnen, wie es geht.

Die österreichische Privatstiftung – eine katastrophale Entwicklung

1993 wurde das Privatstiftungsgesetz und die steuerlichen Begünstigungen der österreichischen Privatstiftung ins Leben gerufen – übrigens vom damaligen Finanzminister Lacina. Dieser war durchaus als „Linker“ bekannt, er sah aber die Notwendigkeit, für die Reichsten des Landes Steuervorteile auszurufen, damit das Vermögen nicht ins steuergünstigere Ausland verschwindet – und damit verbunden natürlich auch Arbeitsplätze. So weit so gut – oder so schlecht: Denn seit 1993 gab es gezählte 26 Steuerverschlechterungen.

Ein paar Highlights aus dem Verschlechterungs-Portfolio:

* 1993 konnte man in der Privatstiftung noch steuerfrei Zinsen und Wertpapiererträge lukrieren. Die perfekte „Sparkasse“. Dann wurde die „Zwischen-Körperschaftsteuer“ eingeführt. „Zwischen-Körperschaftsteuer“ deshalb, weil sie zu einer Steuergutschrift führt, wenn das Vermögen endgültig an die Begünstigten (natürliche Personen) ausgeschüttet wird und dann zu einer normalen Kapitalertragsteuer führt. Die Zwischen-Körperschaftsteuer wurde zunächst auf 12,5 % festgesetzt und dann auf 25 %. Die KESt bei der Ausschüttung der Zuwendungen an die natürlichen Personen wurde von 25 auf 27,5 % erhöht.

* Die massivste steuerliche Benachteiligung der Stiftung ist aber eine indirekte. Seit 2008 gibt es keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr, diese wurde vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig beurteilt. Der Gesetzgeber hat das Gesetz auslaufen lassen. Viele Stiftungen wurden allerdings gerade deshalb gegründet – nämlich um Erbschaftssteuern zu sparen. Jetzt gilt: Die Zuwendung von Vermögen an eine Privatstiftung kostet Stiftungseingangssteuer, wenn natürliche Personen einander etwas schenken, dann fällt keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer mehr an. Der Hauptzweck der Stiftung ist damit weggefallen.

Wie man eine Stiftung auflöst

Der Beginn vom Ende einer Stiftung ist der Widerruf. Danach muss der Stiftungsvorstand die Abwicklungsmaßnahmen einläuten. Und kostet die Auflösung wirklich so viel an Steuern? Ja oder Nein sagt Erich Wolf, es kommt immer auf das Vermögen an, das in der Stiftung parkt. Bei Immobilienvermögen gibt es jetzt ein Zeitfenster, möglichst günstig aus der Stiftung herauszukommen.

Wie das? Steuerpflichtig ist die Verkehrswertdifferenz zwischen Verkehrswert bei Herausgabe des Vermögens (Stiftungsausgangswert) und den Stiftungseingangswert im Zeitpunkt der Gründung bzw. Zuwendung des Vermögens an die Stiftung. Um dies errechnen zu können, benötigt die Stiftung genaue Aufzeichnungen in Form von Evidenzkonten und Belegen. Nach den praktischen Erfahrungen von Erich Wolf können für die Stiftungsausgangswerte auch die Grundstückswerte auf Basis der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen betreffend Festlegung des Grundstückswertes (Grundstückswertverordnung – GrWV) herangezogen werden – eine Verwaltungsvereinfachung, da sonst ja für alle Grundstücke Sachverständigengutachten eingeholt werden müssten. Und nach den Erfahrungen betragen die Grundstückswerte laut GrWV – eigentlich für die Grunderwerbsteuer ist diese Verordnung ergangen – nur circa 50 bis 70 Prozent der tatsächlichen Verkehrswerte – in einigen Fällen sogar noch weniger. Daher kommt Steuerberater Erich Wolf bei Immobilien-Stiftungen zum Schluss: „Lassen Sie die steuerlichen Auswirkungen der Stiftung so rasch als möglich von einen Stiftungsexperten prüfen. Und handeln Sie rasch, bevor die Bundesregierung das Zeitfenster wieder schließt.“

Infos zu komplizierten Steuerproblemen: E-Mail: office@steuerwolf.at Web: http://www.steuerwolf.at

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Aussender: Erich Wolf Wirtschaftsprüfungs Gesellschaft m.b.H. Ansprechpartner: Mag. Erich Wolf Tel.: +43 1 219 72 21 E-Mail: office@steuerwolf.at Website: www.steuerwolf.at