KV-Privatforste: AGV empfiehlt Mitgliedsbetrieben Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne um 2,4%

Wien (OTS) – Trotz intensiver Verhandlungen konnte für das Jahr 2019 keine Einigung über die Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne mit der Gewerkschaft PRO-GE erzielt werden. Das letztgültige Angebot der Arbeitgeberseite von 2,4 Prozent, also einer Erhöhung um 0,4 Prozent über dem Verbraucherpreisindex, wurde von der Gewerkschaft nicht angenommen. „Die österreichische Forstwirtschaft steht aktuell vor einer der größten Herausforderungen der letzten Jahrzehnte. Die Trockenheit und der damit einhergehende Borkenkäferbefall im Nordosten des Landes, die Windwürfe im Süden und die enormen Schneemengen zu Beginn dieses Jahres führen in Österreich und im benachbarten Ausland zu einer Schadholzmenge in der Größenordnung von 70 bis 80 Millionen Festmeter“, erklärt Johannes Thurn-Valsassina, Präsident der Obmännerkonferenz der Arbeitgeberverbände der Land- und Forstwirtschaft in Österreich, die aktuelle Situation in der Forstwirtschaft. Die Folge davon war ein Preisverfall am Holzmarkt von bis zu 30 Prozent und führte zu einem massiven Substanzverlust der österreichischen Forstwirtschaft. Der Mehraufwand für Käferbekämpfung und Schadholzaufarbeitung, die Übersättigung des Marktes, die sinkenden Holzpreise und die Kosten für die Wiederaufforstung machen das wirtschaftliche Überleben für die betroffenen Betriebe schwer. Zwtl.: Bei Verhandlungen auch wirtschaftliche Situation berücksichtigen „Die Arbeitgeber haben sich trotz dieser enorm schwierigen Rahmenbedingungen, nach langen und intensiven Verhandlungen, darauf verständigt, der Arbeitnehmerseite 2,4 Prozent, also vier Zehntel Prozent über der Inflationsrate, anzubieten. Dieses Angebot ist in der Größenordnung des Abschlusses des vergangenen Jahres und war nur im Bewusstsein der sozialpartnerschaftlichen Wertschätzung unserer Branche möglich“, betont Thurn-Valsassina und erklärt weiter: „Für einen Kompromiss in der Sozialpartnerschaft muss auch die aktuelle wirtschaftliche Situation der Branche berücksichtig werden. Bei den diesjährigen Verhandlungen wurde dies von der Gewerkschaft PRO-GE leider vollkommen vernachlässigt. Es ist bedauerlich, dass kein Abschluss erreicht werden konnte. Die Obmännerkonferenz der Arbeitgeberverbände empfiehlt jedoch ihren Mitgliedsbetrieben, die Löhne um 2,4 Prozent zu erhöhen.“ Zwtl.: Arbeitgeberverband für Land- und Forstwirtschaft Die land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände sind auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigungen der Arbeitgeber. Aufgabe der Verbände ist auf die Gestaltung der Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft insbesondere durch Abschluss von Kollektivverträgen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft Einfluss zu nehmen. So werden auf Ebene der Obmännerkonferenz (keine Geltung für Tirol und Vorarlberg) der Mantelvertrag für die Forstarbeiter in der Privatwirtschaft und der Kollektivvertrag für land- und forstwirtschaftliche Angestellte abgeschlossen. Weitere Kollektivverträge wie beispielsweise Arbeiterkollektivverträge in der Landwirtschaft, Arbeiterkollektivverträge in den Gartenbaubetrieben und Arbeiterkollektivverträge für die Maschinenringe werden von den einzelnen Arbeitgeberverbänden autonom abgeschlossen.

Arbeitgeberverband für Land- und Forstwirtschaft 1014 Wien Schauflergasse 6 Tel: +43 1/5335106 E-Mail: office@arbeitgeberverband.at

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