Nationalrat: Digitalsteuer auf Online-Werbeumsätze beschlossen

Wien (PK) – Die im Nationalrat heute mit den Stimmen der ÖVP, FPÖ, SPÖ und NEOS beschlossene Digitalsteuer bringt eine fünfprozentige Steuer auf Online-Werbeumsätze im Inland und trifft jene Unternehmen, die einen weltweiten Umsatz von 750 Mio. € bzw. einen jährlichen Umsatz aus Onlinewerbeleistungen von mindestens 25 Mio. € erzielen. SPÖ und FPÖ setzten zwei Entschließungsanträge erfolgreich durch. Sie wurden einstimmig angenommen. Sie betreffen die gesetzliche Absicherung des sogenannten Urlaubs- und Weihnachtsgelds sowie die Abschaffung noch bestehender Sonderpensionsregelungen im staatlichen und halbstaatlichen Bereich. Einhellige Zustimmung fand ferner ein Vorstoß der Liste JETZT zur Ausarbeitung bundeseinheitlicher Regelungen für die persönliche Assistenz. Internetgiganten wie Facebook oder Google müssen künftig Online-Werbeumsetze abführen Um mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen, soll nun auch die seit längerem in der Öffentlichkeit diskutierte Digitalsteuer umgesetzt werden; das dazu von ÖVP und FPÖ vorgelegte Abgabenänderungsgesetz 2020 hatte die nötige Stimmenmehrheit. Nunmehr müssen Internetgiganten wie Facebook, Google oder Amazon ab dem Jahr 2020 eine fünfprozentige Steuer auf Online-Werbeumsätze abführen haben. Konkret sind jene Unternehmen betroffen, die einen weltweiten Umsatz von 750 Mio. € bzw. einen jährlichen Umsatz aus Onlinewerbeleistungen von mindestens 25 Mio. € erzielen, soweit diese in Österreich gegen Entgelt erbracht werden. Aus den aus der Digitalsteuer resultierenden Einnahmen sollen jährlich 15 Mio. € an österreichische Medienunternehmen gehen. Beabsichtigt wird mit dem Gesetz, die Gewinne dort zu besteuern, wo sie tatsächlich anfallen, sagte Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP). Da eine europäische Lösung in Richtung einer digitalen Betriebsstätte noch nicht gefunden werden konnte, entschied man sich für den nationalen Weg, so die Abgeordnete. NEOS-Mandatarin Karin Doppelbauer bezeichnete den Vorstoß als „Showpolitik“ und äußerte Datenschutzbedenken. Das Abgabenänderungsgesetz 2020 bringt darüber hinaus u.a. auch Meldepflichten für Vermittlungsplattformen wie Airbnb und die Streichung der Umsatzsteuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen unter einem Wert von 22 €. SPÖ und FPÖ für gesetzliche Absicherung des 13. und 14. Monatsgehalts sowie für Abschaffung von Sonderpensionsprivilegien Noch am letzten Plenartag im Juli hatten SPÖ und FPÖ zwei gemeinsame Entschließungsanträge eingebracht. Zum einen geht es den beiden Parteien um eine gesetzliche Verankerung des 13. und 14. Monatsgehalts , zum anderen um die Abschaffung von Sonderpensionsprivilegien . Beide Entschließungen wurden heute im Plenum einstimmig angenommen. Die allermeisten unselbstständig Beschäftigten in Österreich erhalten zusätzlich zu ihrem monatlichen Gehalt eine 13. und 14. Sonderzahlung. Dieses sogenannte Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird steuerlich begünstigt ausbezahlt, auch ist dafür kein Wohnbauförderungsbeitrag und keine Arbeiterkammerumlage zu entrichten. Mit der angepeilten Gesetzesnovelle soll überdies sichergestellt werden, dass künftig alle Beschäftigten in den Genuss der beiden Sonderzahlungen kommen, ohne am bestehenden Gestaltungsspielraum der Kollektivvertragspartner, was die Auszahlungsmodalitäten betrifft, zu rütteln. Der zweite gemeinsame FPÖ-SPÖ-Entschließungsantrag zielt auf die Abschaffung noch bestehender Sonderpensionsregelungen im staatlichen und halbstaatlichen Bereich ab. In diesem Sinn wird die Regierung aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Bericht über derzeit noch bestehende Pensionsprivilegien vorzulegen. Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ) meinte, dass die Entschließungen und somit eine derartige Sozialpolitik nur möglich seien, weil es aktuell keine Kurz-Regierung gebe. Die gesetzliche Festschreibung des 13. und des 14. Monatsgehalts nannte Peter Wurm (FPÖ) als eine der Maßnahmen, die im Sinne der ArbeitnehmerInnen unter der Ägide der FPÖ umgesetzt worden wären. Liste JETZT tritt für bundeseinheitliche Regelungen für persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen ein Eine Initiative der Liste JETZT, in der bundeseinheitliche Regelungen für die persönliche Assistenz gefordert werden, fand die Unterstützung aller Fraktionen. Diese Regelungen sollten nicht nur die Assistenz am Arbeitsplatz umfassen, sondern auch für andere Lebensbereiche gelten und unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen sowie mit BehindertenvertreterInnen entwickelt werden, erläuterte Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT) ihren Antrag. Derzeit sei die persönliche Assistenz für den Privatbereich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, zudem seien die Unterstützungsleistungen oft nicht ausreichend, um die benötigte Anzahl von Assistenzstunden zu finanzieren. Die Antragstellerin verwies in diesem Zusammenhang auch auf die von Österreich unterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention, die darauf abzielt, Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Persönliche Unterstützung für Menschen mit Behinderung ist einer der Punkte, für die sich Birgit Silvia Sandler (SPÖ) einsetzt, wie sie in ihrer Wortmeldung darlegte. Kira Grünberg (ÖVP) stellte die Situation von Menschen mit körperlicher Behinderung dar. Persönliche Assistenz sei ein essentieller Teil für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung, folgerte sie und sagte die Unterstützung durch ihre Fraktion zu. (Fortsetzung Nationalrat) sue/fan/rei HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments unter www.parlament.gv.at/MEDIA/ verfügbar. ———————————————————————

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