IG Windkraft: Klare Priorität auf Erneuerbare und Baustellen beseitigen

St. Pölten (pts007/15.07.2020/09:45) – Seit Anfang 2019 kommt die von der EU-Kommission verabschiedete Electricity Balancing Guideline (EBGL) zur Anwendung. Das führte unter anderem zu großen Veränderungen bei der Ermittlung der Ausgleichsenergiepreise. „Das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG 2010) muss auch im Bereich der Regel- und Ausgleichsenergie zukunftsfit für die erneuerbaren Energien gemacht werden“, fordert Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.

„Die aktuellen Anpassungen und die Umsetzung der EU-Vorgaben, unter anderem auch aus dem ‚Clean Energy Package‘, sind dringend umzusetzen“, fordert Moidl. Für die Neugestaltung des Bereiches der Regel- und Ausgleichsenergie bedarf es Änderungen auf gesetzlicher Ebene, z.B. im ElWOG, aber auch in Verordnungen und Geschäftsbedingungen.

Konkrete Vorschläge

Die IG Windkraft hat dazu nun konkrete Vorschläge erarbeitet. Ein zukünftiges EU-konformes Regel – und Ausgleichsenergieregime muss auf ein System aus erneuerbaren Energieträgern wie beispielsweise der Windkraft ausgerichtet werden. Die Weiterentwicklung des künftigen Ausgleichsenergiepreismodells sollte daher schrittweise und nur nach sorgfältiger Evaluierung der Datengrundlagen erfolgen. Im ersten Schritt sollte darüber hinaus auf künstliche Anreiz- und Knappheitsfunktionen verzichtet werden. Diese ist weder EU-rechtlich zwingend erforderlich, noch durch historische Daten betrieblich notwendig. Um die Liquidität der Strommärkte zu stärken und damit Bilanzgruppen einen kurzfristigen Ausgleich von Prognoseabweichungen besser zu ermöglichen, ist die Bereitstellung ausreichender Informationen über das Marktgeschehen (z.B. Delta-Regelzone) und die Ausgleichsenergiepreise in Echtzeit zu ermöglichen.

Auf Grund der unklaren Rechtslage werden Mehrerlöse aus der Verrechnung der Ausgleichsenergiemengen an die Bilanzgruppen derzeit von der APG in einem „Sonderkonto“ verwahrt. Bei der Ausgestaltung sollte primär eine verursachergerechte Rückführung der Mehrerlöse an die Bilanzgruppen angestrebt werden. Für die im November 2020 geplante Einführung des Regelarbeitsmarkts zur Bereitstellung von Regelenergie müssen jedoch auch die technischen Zugangsbedingungen auf die Eigenschaften fluktuierender erneuerbarer Energien, z.B. der Windenergie, angepasst werden.

„Mit dem vorliegenden Positionspapier möchte die IG Windkraft einen Beitrag zu den laufenden Diskussionen zur Weiterentwicklung des österreichischen Regel- und Ausgleichsenergiemarkts leisten und Vorschläge für eine aus Sicht der Windbranche zielführende Entwicklung machen“, so Moidl abschließend.

Zur Pressemappe: https://www.igwindkraft.at/?mdoc_id=1044204

Zum Positionspapier der IG Windkraft: https://www.igwindkraft.at/?mdoc_id=1044202

(Ende)

Aussender: IG Windkraft Ansprechpartner: Mag. Martin Jaksch-Fliegenschnee Tel.: +43 660 20 50 755 E-Mail: m.fliegenschnee@igwindkraft.at Website: www.igwindkraft.at