Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Betretungsverbot in St. Veit an der Glan

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Presseaussendung der Polizei Kärnten

Am 28. August 2022 kurz vor 03:00 Uhr kam es zwischen einem Ehepaar in St. Veit an der Glan zu einem Streit. Der im gleichen Haushalt wohnende Stiefsohn (20) des Mannes (39) mischte sich ein und es kam zu einer Schlägerei zwischen den Männern. Dabei wurde der 20-jährige verletzt. Von der Frau (40) wurde die Polizei alarmiert. Noch vor dem Eintreffen der Polizeistreife flüchtete der 39-Jährige. In der Wohnung fanden die Beamten eine Reihe an Waffen, unter anderem eine CO2-Pistole, einen Wurfstern, ein Schwert, ein Bajonett, ein Butterflymesser und mehrere diverse Messer, vor. Da gegen den Mann bereits ein behördliches Waffenverbot besteht wurden die vorgefundenen Waffen sichergestellt und abtransportiert. Nach dem die Polizeibeamten die Einsatzörtlichkeit verlassen hatten, kehrte der 39-Jährige wieder zu seiner Wohnung zurück. Seine Frau alarmierte abermals die Polizei. Beim neuerlichen Einschreiten der Beamten wurden sie nun vom 20-jährigen Stiefsohn am Betreten der Wohnung gehindert und attackiert. Die Polizisten blieben unverletzt. Der 20-Jährige wurde wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt vorläufig festgenommen. Der 39-Jährige konnte abermals nicht in er Wohnung angetroffen werden. Erst bei einer neuerlichen Kontrolle kurz nach 08:00 Uhr wurde der 39-Jährige in der Nähe der Wohnung von den Polizeibeamten angetroffen. Gegen ihn wurde nun ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen. Überdies wird er aufgrund der vorgefundenen Waffen und dem bestehenden Waffenverbot und der Körperverletzung an seinem Stiefsohn der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt. Alle Beteiligten waren alkoholisiert.