Versicherungsmakler feiern 20 Jahre Maklergesetz

Wien (pts043/19.01.2017/16:20) – Im Rahmen eines Festakts begingen die Österreichischen Versicherungsmakler am 18. Jänner im Wiener Palais Trautson das 20jährige Bestehen des Maklergesetzes. Grund genug die rasanten Entwicklungen der Branche im Sinne des Konsumentenschutz zu würdigen. Der Österreichische Versicherungsmaklerring (ÖVM) zog positive Bilanz. ÖVM-Präsident Alexander Punzl betonte, kaum ein anderer Berufsstand habe so strenge Qualitätsansprüche an sich selbst. Mit der bevorstehenden Umsetzung der Europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) wolle man die hohe Beratungsqualität weiter steigern und damit das Vertrauen der Versicherungsnehmer und Konsumenten stärken.

Welchen Nutzen Versicherungsnehmer von diesem Pflichtenkatalog haben, der die Tätigkeit des Maklers gesetzlich regelt, erklärte Christoph Berghammer, Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler: „Ein Versicherungsmakler ist Konsumentenschützer an vorderster Front und haftet, nach dem Maklergesetz, als Partner des Versicherungskunden für die Qualität seiner Arbeit. Er ist zur Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes verpflichtet.“

Verschärfte Standesregeln

Die schon bisher strengen Qualitätsansprüche der Österreichischen Versicherungsmakler wurden zum Jahreswechsel weiter erhöht. So hat der Fachverband neben dem Maklergesetz neue Standesregeln beschlossen, die seit 1. Januar 2017 für alle österreichischen Versicherungsmakler verbindlich gelten. Dadurch soll der faire Wettbewerb zwischen allen Teilnehmern am Versicherungsmarkt gefördert werden.

Disziplinarkommission für Streitfälle

Da jedes Regulativ auch Kontrolle benötigt, hat der Fachverband bereits vor einem Jahr die Rechts- und Disziplinarkommission (RDK) geschaffen. In 20 Fällen wurde sie bisher aktiv. Von Verstößen bei Online-Versicherungsvergleichsplattformen gegen Konsumentenschutzbestimmungen bis hin zum unzulässigen „Ausspannen“ von Kunden reichten die Fälle. Sie machten deutlich, dass sich die Kommission für den Maklerstand – nach dem Motto „Klare Regeln für alle“ – gelohnt hat.

Europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD

Die hohe Service- und Konsumentenorientierung der Versicherungsmakler ist nicht zuletzt Inhalt der Europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD), die nach Beschluss im Europäischen Parlament im Februar 2016 in Kraft getreten ist und bis Anfang 2018 in österreichisches Recht umgesetzt werden soll. Als Grundlage für den fairen, transparenten und einheitlichen Vertrieb regelt die Richtlinie u.a. berufliche und organisatorische Anforderungen von Versicherungsvertreibern und Vermittlern, wie entsprechende Aus- und Weiterbildung sowie die Informationspflicht oder Professionalität gegenüber dem Kunden.

In Österreich gibt es derzeit rund 4.000 Versicherungsmaklerbüros, die im Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten der Wirtschaftskammer organisiert sind. Ein großer Teil der Makler ist zudem Mitglied im ÖVM, dem für Service- und Ausbildungsaktivitäten größten unabhängigen Maklerorganisation.

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Aussender: ÖVM – Österr. Versicherungsmaklerring Ansprechpartner: Christine Weiländer Tel.: +43 1 4169333 E-Mail: office@oevm.at Website: www.oevm.at