Böses Erwachen nach dem Skiurlaub

Ruggell, Liechtenstein (pts013/07.03.2017/08:00) – Sonne, Pulverschnee und alpine Bergluft, so stellt man sich den perfekten Winterurlaub vor. Doch was, wenn es auf den Skiern oder dem Snowboard zu einem Unfall kommt? Welche Konsequenzen hat es, wenn Sie verantwortlich sind? Oder was, wenn nach dem Mittagessen die Skier verschwunden sind? In all diesen Fällen sind Sie auf die Deckung der Schäden durch Ihre Versicherung angewiesen. Wir haben bei Patrick Ziegler von der myLucy AG nachgefragt, wie wir perfekt geschützt sind.

Was braucht es für einen Versicherungsschutz für den Skiurlaub?

Krankenversicherung, Unfall-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung reichen für die Deckung dessen, was einem Hobbywintersportler auf präparierten Pisten zustossen kann. Allerdings gilt es vor dem Winterurlaub einige zentrale Punkte zu beachten und zu überprüfen. Wer sich zusätzlich gegen Skibruch / Snowboardbruch versichern möchte, kann dies mit einer speziellen Kaskoversicherung tun. In den meisten Fällen lohnt sich dies jedoch nicht, speziell, wenn die Hausratversicherung dies ausreichend deckt oder der Ski bzw. das Snowboard sich noch innerhalb der Gewährleistungsfrist befinden.

Zahlt die Unfallversicherung des Arbeitgebers (NBU), wenn ich im Winterurlaubverunfalle?

Stürze (von denen man nur selbst betroffen ist), sind auf jeden Fall gedeckt. Spital- und Bergungskosten sind in der Regel auch gedeckt. Selbständig Erwerbende sollten sicherstellen, dass sie über eine Unfallversicherung verfügen. Anders als bei Stürzen, von denen man nur selbst betroffen ist, ist es bei einem Zusammenstoss oder Unfall mit mehreren Betroffenen, die Sie verursachen.

Was, wenn ich selbst Schuld bin an einem Unfall oder gar eine Lawine verursache?

Privathaftpflichtversicherung. Achtung: Bei Fahrten abseits der Piste in gefährlichem und/oder extremem Gelände, kann der Versicherer u.U. eine Leistungskürzung vornehmen, speziell wenn der Versicherte nicht über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Bei einem Lawinenunfall sprechen wir von einem sog. Wagnis, wobei dann die Geldleistungen um mindestens 50 Prozent gekürzt werden. Bei absichtlicher Verursachung kann dieser Prozentsatz noch weiter steigen.

Was, wenn mir zum Beispiel während dem Lunch die Skis, das Snowboard oder dir Skistöcke gestohlen werden?

Dies ist über die Hausratversicherung gedeckt unter dem Punkt „Diebstahl auswärts“. Die sollte vor dem Skiurlaub überprüft werden, denn dies ist nicht bei allen Versicherern und allen Versicherungspaketen zwingend eingeschlossen. Auch ist die Deckungssumme zu überprüfen. Gut CHF 2000.- sollten hier grundsätzlich reichen, ausser bei übermässig teurem Equipment.

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