Haftungsrisiko Brandschutz: Betriebsbrandschutz – Einfache Möglichkeit zur Begrenzung des Haftungsrisikos

Wien (pts030/27.08.2019/12:00) – Der betriebliche Brandschutz ist ein Eckpfeiler des Brandschutzes. Im Betrieb dient er als Mittel, um Gefahren eines Brandes und seinen Folgen zu minimieren. Wird der Brandschutz im Betrieb nicht gelebt, besteht eine erhöhte Brandgefahr und einer vermeidbaren Brandausbreitung im Brandfall. Aus diesem Grund ist darauf zu achten, dass über die behördliche Vorschreibung hinweg alles unternommen werden muss, um eine Brandentstehung zu vermeiden. https://2m.at/brandschutz-wien

Muss ich einen Brandschutzbeauftragten haben?

Die Frage ist folgendermaßen zu beantworten: Welches Risiko will ich für meinen Betrieb als Verantwortlicher übernehmen? Niemanden zu haben, der sich dem Brandschutz im Unternehmen annimmt, bedeutet im Umkehrschluss, alles zu akzeptieren und die Risiken auf sich zu nehmen. https://2m.at/brandschutzbeauftragter/

Grundsätzlich ist es so, dass der Unternehmer alle Gesetze, Normen und Richtlinien kennen muss und auch im eigenen Betrieb umsetzen muss, egal ob vorgeschrieben oder nicht. Sogar Europanormen sind zu berücksichtigen.

Ihre Absicherung beim Brandschutz: https://2m.at

Durch die Unterlassung von präventiven Maßnahmen wird im Schadensfall automatisch eine Mitschuld unterstellt, um da wieder herauszukommen, müssen dann Rechtsanwälte und Gerichte bemüht werden. https://2m.at/evakuierung/

Brand im Unternehmen

Hat es einen Brand im Unternehmen gegeben, kommt es zu einer Ursachenermittlung. Wird im Zuge dieser festgestellt, dass es Versäumnisse gibt und sich herausstellt, dass es ein vermeidbares Ereignis war, wird die Versicherung entsprechend reagieren. Wenn Personenschaden entstanden ist, erwächst daraus auch ein Haftungsrisiko, das sich auch auf das Privatvermögen erstrecken kann.

Einen betrieblichen Brandschutz zu installieren, bedeutet auf der anderen Seite eine Präventivmaßnahme , die zur Gefahrenminimierung und Haftungsminimierung führt.

Notwendige „Rechte“ der Brandschutzperson

Wird eine verantwortliche Person für diese Tätigkeit abgestellt, ist darauf zu achten, dass der Verantwortliche mit den notwendigen Rechten ausgestattet wird und zu seiner Tätigkeit unabhängig vom Dienstvertrag bestellt wird! In diesem Punkt sind Dienstrecht/Arbeitsvertrag und Brandschutz 2 unterschiedliche Paar Schuhe!

Praxistipp: Um eine Haftungsreduzierung zu erreichen ist die zuständige Person jedenfalls mit den notwendigen Rechten auszustatten. Dieser Punkt ist besonders heikel, da in der Praxis häufig nicht darauf geachtet wird. https://2m.at/sicherheitsunterweisung/

Ausbildungsgrundlagen

Eine entsprechende Ausbildung und Weiterbildung dient der Komplettierung der Brandschutzperson. Die Ausbildung sollte sich auch praxisorientiert gestalten. Entsprechende Weiterbildungen mit Praxis-Charakter runden den Verantwortungsbereich ab. https://2m.at/brandschutz-vortraege/

Die aktuelle Brandschutzausbildungen richten sich nach den „Technischen Richtlinien des Vorbeugenden Brandschutzes“ (TRVB) und erfolgt in Modulen, technisch und nutzungsbezogen. Zur Ausbildung gibt es einen sogenannten Brandschutzpass, in dem alle Kurse eingetragen werden.

Nicht vergessen: Eine Auffrischung ist nach 5 Jahren des letzten ganztägigen Kurses erforderlich! Der Brandschutzpass dient auch Behörden gegenüber als Nachweis der Ausbildung und Zuständigkeit.

Umfang betrieblicher Brandschutz

Der betriebliche Brandschutz besteht aus verschiedenen Aufgaben- und Dokumentationselementen. Sehr gut zusammengefasst werden die Aufgaben im sogenannten Kontrollplan aus der TRVB. Dieser ist eine Art Aufgabenliste mit Intervallvorgabe (Häufigkeit der Kontrolle).

Im Brandschutzbuch (ähnlich einem Tagebuch) werden alle Vorkommnisse und Tätigkeiten aus dem Brandschutz aufgenommen. https://2m.at/brandschutzordnung/

Auch die Kommunikation, Weitergabe u.v.m. werden im Brandschutzbuch aufgezeichnet. Erfasste Mängel bei einer Eigenkontrolle (Brandschutzrundgang) werden auf der Mängelliste vermerkt und an die zuständige Person zur Kenntnisnahme und Behebung weitergegeben.

Die Anforderungen an den Brandschutz sind beachtlich, die Ausbildung entspricht aktuell noch nicht den Praxisanforderungen. https://2m.at/verhalten-im-brandfall-2m-brandschutz/

Achten Sie in Ihrem Betrieb, egal ob Bürobetrieb oder Produktion, unbedingt auf die Anforderungen aus dem Brandschutz!

Informationen finden Sie auch unter: https://www.2m.at

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Aussender: 2M Brandschutz Ansprechpartner: Erno Mayer, dipl. BO Tel.: +43 663 03038008 E-Mail: nachrichten@2m.at Website: www.2m.at