IG Windkraft: Rechnungshofbericht bestätigt Wirksamkeit des Ökostromgesetzes

St. Pölten (pts017/29.04.2020/10:05) – Der Rechnungshof bestätigt in einem aktuellen Bericht die Wirksamkeit des Ökostromgesetzes im Bereich der Zielerreichung. Kritikpunkte am Ökostromgesetz bezüglich fehlender Marktintegration und systemdienlichen Verhaltens sind berechtigt. Hier gab es in der Praxis jedoch bereits große Fortschritte in den letzten Jahren. In Zukunft sollen Direktvermarktung und Systemverantwortung im Zentrum der neuen Ökostromförderung stehen, weshalb die IG Windkraft als Fördermodell eine gleitende Marktprämie anstrebt. Was die Fördereffizienz betrifft, verweist die IG Windkraft auf die Vorteile eines standortdifferenzierten Fördermodells. „Dieses könnte auf den Standort bezogen deutlich genauer die Förderhöhe feststellen und darüber hinaus einen Windkraftausbau über ganz Österreich verteilt anreizen“, bemerkt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft und hofft auf das neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das für Mitte des Jahres angekündigt wurde.

Mit der Veröffentlichung des Rechnungshofberichtes „Ökostromförderung am Beispiel Windkraft und Photovoltaik“ wird neuerlich bestätigt, dass das österreichische Ökostromgesetz das Ziel des Ökostromausbaus wirksam erreichen konnte „Es freut uns, dass der Rechnungshof hier unsere Sichtweise des Ökostromgesetzes teilt“, bemerkt Moidl und ergänzt: „Auch die Forderung nach mehr Transparenz kann die IG Windkraft nur unterstützen. Viele Dinge des Strombereiches in Österreich liegen noch immer im Dunkeln und sind nicht ausreichend öffentlich zugänglich.“

Windkraft als Dienstleister für das System

Darüber hinaus wurden aber auch Schwachstellen der Förderung kritisiert, wie etwa „die fehlende Marktintegration und fehlende wirtschaftliche Anreize für Ökostromerzeuger zu einem systemstabilisierenden, netzdienlichen Verhalten“. Dieser Kritik stimmt die IG Windkraft prinzipiell zu, da neue Windkraftanlagen Hochtechnologieanlagen sind, die viele Leistungen für das Stromsystem bieten können. Durch verstärkte Mitwirkungspflichten bei der Förderstelle, die Anschlussregeln und Gesetzesvorgaben mussten Windräder in weiten Bereichen in den letzten Jahren zunehmend Leistungen für das System bereitstellen. Es gibt aber noch immer Bereiche, in denen die Windkraft noch nicht netzdienliche Beiträge liefern darf, weil sie beispielsweise von bestimmten Regelmärkten ausgeschlossen ist. Dies sollte auch aus Sicht der IG Windkraft rasch geändert werden.

Windkraft am Strommarkt

Einspeisetarife waren für die erste Phase des Ökostromausbaus unbedingt nötig. Anders wäre es zum Beginn des Windkraftausbaus in Österreich nicht gekommen. Für das kommende Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz unterstützt die IG Windkraft die Empfehlung des Rechnungshofes, zur stärkeren Marktintegration Marktprämien zur Förderung zu nutzen. Mit einer technologiebezogenen, gleitenden Marktprämie werden Windkraftbetreiber in Zukunft ihren Windstrom selbst vermarkten und zu Akteuren am Strommarkt. „Ausschreibungen lehnen wir aber mit guten Gründen ab. Sie sind keine Garantie für Effizienz und Erreichung von Zielsetzungen, wie man am Beispiel Deutschlands deutlich sehen kann“, so Moidl.

Effizienz des Ökostromgesetzes

Der Rechnungshofbericht kritisierte auch eine mangelnde Effizienz des Ökostromgesetzes und stellt dar, es sei im Zeitraum von 2013 bis 2017 Windkraftleistung von 27 MW zusätzlich möglich gewesen, wenn die Fördertarife stärker abgesenkt worden wären. „Die 27 MW entsprechen lediglich 1,8 Prozent der errichteten Windkraftleistung in diesen Jahren“, bemerkt Moidl. Zu starke Absenkungen führen aber zum Rückgang der Projektentwicklung und des Ausbaus, wie dies vor rund 15 Jahren in Österreich bereits passiert ist.

In Zukunft ist ein standortdifferenziertes Fördermodell bedeutend für die Effizienz. Dadurch kann die Förderung gezielter an den Standort angepasst und der Ausbau der Windkraft auf ganz Österreich verteilt werden und gleichzeitig die Fördermittel effizient eingesetzt werden. Geringerer Netzausbau und Produktion in der Nähe der Verbraucherzentren könnten so zusätzlich die Effizienz weiter erhöhen.

Zur Aussendung und Hintergrundinformationen: https://www.igwindkraft.at/?mdoc_id=1043421

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Aussender: IG Windkraft Ansprechpartner: Mag. Martin Jaksch-Fliegenschnee Tel.: +43 660 20 50 755 E-Mail: m.fliegenschnee@igwindkraft.at Website: www.igwindkraft.at